AUS KFW WIRD BAFA:
20% AUF NEUE FENSTER UND TÜREN!

Erhalte einen 20% Steuerbonus bei der Modernisierung deiner Fenster: Tausche alte Fenster gegen energiesparende Premium-Modelle mit Hilfe eines Fachbetriebs und profitiere trotz gestrichener Förderungen.

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Gute Gründe für einen Fenster- und Türentausch.

Bei einem Fenster- und Türentausch spielen viele Faktoren eine Rolle. Doch durch den 20% Steuerbonus auf energiesparende Modelle wird diese Renovierung für Hausbesitzer besonders attraktiv und rentabel. Ganz einfach, ganz unbürokratisch, ohne vorherige Antragstellung.

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Energiekosten sparen

Bilder mit einer Wärmekamera belegen eindrucksvoll, dass an den „dünnsten Stellen“ des Hauses, Fenstern und Türen am meisten Energie verloren geht. Fenster und Türen sind schnell lieferbar und lassen sich problemlos auswechseln.

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Bis zu 40.000€ Steuern sparen

Insgesamt können 20 Prozent der Gesamtkosten (Lohn und Material) von bis zu € 200.000 – also maximal € 40.000 – innerhalb von 3 Jahren direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.

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Eigenheim nachhaltig modernisieren

Eine nachhaltige Modernisierung des Eigenheims erreichst du durch den Einbau neuer Fenster und Türen. Diese Maßnahme steigert nicht nur den Wohnkomfort und die Ästhetik, sondern trägt auch zur Energieeffizienz und somit zur Schonung der Umwelt bei.

Die Faustregel zur Fenstersanierung: Fenster ersetzen, die vor 1995 eingebaut wurden.

Erst mit der Wärmeschutzverordnung 1995 wurden moderne Wärmeschutzverglasungen zum Standard im Fensterbau. Fenster, die davor verbaut wurden, sorgen für erhebliche Wärmeverluste – auch wenn sie optisch noch keine offensichtlichen Schäden aufweisen.

Energetische Maßnahmen werden gefördert - Auch ohne Antragsstellung mit dem 20% Steuerbonus.

In unserem Flyer "Sonnige Aussichten für dein Eigentum" erhältst du alle Informationen zu möglichen Fördermaßnahmen in einer Übersicht.

Den 20%-Zuschuss erhältst du auf zwei alternativen Wegen.

Die Förderung in der Höhe von bis zu 20% kannst du über zwei unterschiedliche Programme in Anspruch nehmen: So hast du die Option eine Erstattung im Rahmen deiner privaten Steuererklärung nach §35c EStG vorzunehmen oder aber das sogenannte BAFA BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) zu nutzen. Bei beiden Möglichkeiten gibt es spezifische Vorteile.

Steuerliche Förderung nach §35c EStG

Die Erneuerung von Fenstern und Außentüren im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung.

Darüber hinaus sind auch andere Projekte Gegenstand der Förderung:

  • Die Wärmedämmung von Wänden
  • Die Wärmedämmung von Dachflächen
  • Die Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage
  • Die Erneuerung der Heizungsanlage
  • Der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen

Auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung wird steuerlich gefördert.

  • Die staatliche Förderung beträgt 20% der gesamten Material- und Lohnkosten.
  • Je Gebäude ist die Förderung auf den Höchstbetrag von 40.000 EUR begrenzt.
  • Für die maximale Förderung von 40.000 EUR können also 200.000 EUR investiert werden.
  • Achtung: Der Maximalbetrag bezieht sich auf die Summe sämtlicher energetischer Maßnahmen und kann z.B. bei einer Kernsanierung überschritten werden.

Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:

  • Das Objekt (z.B. Haus, Doppelhaus, Eigentumswohnung, …) ist ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
    • D.h. vermietete Objekte sind nicht förderfähig.
    • Bei gemischter Nutzung (z.B. selbstgenutztes Haus mit Einliegerwohnung) empfiehlt sich die Aufteilung einer Gesamtmaßnahme auf eigenständige Projekte. Die Maßnahme für den selbstgenutzten Teil ist förderfähig.
  • Das Gebäude liegt in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum.
  • Das Objekt ist älter als 10 Jahre (maßgeblich ist der Herstellungsbeginn).
  • Es wird keine andere Förderung für die gleiche Maßnahme (z.B. KfW oder BAFA Förderung) in Anspruch genommen.
  • Die neuen Fenster haben einen Dämmwert von max. Uw 0.95 W(m²K).
  • Die neuen Außentüren haben einen Dämmwert von max. Ud 1,3 W(m²K).
  • Der U-Wert der Außenwand muss geringer sein als der UW-Wert der neu eingebauten Fenster und Fenstertüren.
  • Mit den Umbauten muss nach dem 31.12.2019 begonnen und die Umbauten vor dem 1.1.2030 abgeschlossen werden.

Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:

  • Das Verfahren ist sehr bauherrenfreundlich ausgestaltet: Sie müssen weder einen Antrag stellen noch ein Gutachten von einem Energieberater einholen.
  • Das Projekt wird im Rahmen Ihrer privaten Steuererklärung geltend gemacht. Hierzu reichen Sie die Handwerkerrechnung ein, die Ihnen unser Partnerunternehmen aushändigt.
  • Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater auch über eine Ausfüllanleitung der Steuererklärung.
  • Ist das Projekt in der Steuererklärung aufgeführt, erfolgt die Erstattung in den drei folgenden Jahres-Steuererklärungen:
    • Im ersten Jahr 7% (max. 14.000 EUR) der Projektsumme
    • Im zweiten Jahr 7% (max. 14.000 EUR) der Projektsumme
    • Im dritten Jahr 6% (max. 12.000 EUR) der Projektsumme
  • Achtung: Die Erstattung ist laut Gesetz eine Ermäßigung auf die Einkommensteuer. Ist Ihre Steuerschuld geringer als der Erstattungswert, wird der Zuschuss nicht vollumfänglich (im Extremfall gar nicht) genutzt. In diesem Fall ist eine KfW-Förderung (s.u.) vorzuziehen.
  • Maßnahmen können in mehrere zeitlich versetzte Teilprojekte aufgeteilt werden, um den Erstattungsbetrag bei geringer Einkommensteuerschuld im Zeitverlauf besser auszunutzen.

BAFA Zuschuss – BEG EM

Die Erneuerung von Fenstern und Außentüren im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung.

Darüber hinaus sind auch andere Projekte Gegenstand der Förderung:

  • Die Wärmedämmung von Wänden
  • Die Wärmedämmung von Dachflächen
  • Die Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage
  • Die Erneuerung der Heizungsanlage
  • Der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen

Auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung wird steuerlich gefördert.

  • Die staatliche Förderung beträgt 20% der gesamten Material- und Lohnkosten.
  • Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen bei 2.000 €.
  • Je Gebäude ist die Förderung auf den Höchstbetrag von 12.000 EUR je Wohneinheit begrenzt.
  • Für die maximale Förderung von 12.000 EUR können also 60.000 EUR je Wohneinheit investiert werden.
  • Achtung: Der Maximalbetrag bezieht sich auf die Summe sämtlicher energetischer Maßnahmen und kann z.B. bei einer Kernsanierung überschritten werden.

Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:

  • Sie sind Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder
  • Sie sind Eigentümer einer Wohnung oder
  • Sie sind Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung
  • Das Objekt ist kein Ferienhaus, keine Ferienwohnung, kein Wochenendhaus und kein Haus mit hotelähnlichen Leistungen (Boardinghouse).
  • Der Bauantrag wurde vor dem 01.02.2002 gestellt.
  • Es wird keine andere Förderung für die gleiche Maßnahme (z.B. Förderung nach §35c EStG) in Anspruch genommen.
  • Die neuen Fenster haben einen Dämmwert von max. Uw 0.95 W(m²K).
  • Die neuen Außentüren haben einen Dämmwert von max. Ud 1,3 W(m²K).
  • Der U-Wert der Außenwand muss kleiner oder gleich dem UW-Wert der neu eingebauten Fenster und Fenstertüren sein.

  • Für dieses Förderprogramm muss ein Energieeffizienz-Experte (EEE) mit eingebunden werden. Er berät Sie vorab über geeignete und aufeinander abgestimmte Sanierungsmaßnahmen für Ihr Projekt und erstellt nach technischer Prüfung die Bestätigung zum Antrag. Die Kosten für den Energieeffizienz-Berater sind über eine gesonderte Förderung zu 50% abzugsfähig.
  • Im BAFA Zuschussportal beantragen Sie den Zuschuss.
  • Nach der Sanierungsmaßnahme bescheinigt der Energieeffizienz-Experte (EEE) im Rahmen einer Abnahme die Umsetzung der energetischen Maßnahmen im Dokument Bestätigung nach Durchführung.
  • Im BAFA Zuschussportal bestätigen Sie die Durchführung der Sanierung mit dem Dokument „Bestätigung nach Durchführung“ und bekommen den BAFA Zuschuss ausbezahlt.
  • Achtung: Der Antrag muß vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Die Fördermaßnahmen im Vergleich.

Wir beantworten dir gerne alle Fragen zu unseren Produktlösungen.

Wir beraten dich gerne umfassend zu unseren Produkten und verfügbaren Förderprogrammen. Zögere nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Gemeinsam lassen wir deine Ziele in Sachen Energieeffizienz Wirklichkeit werden.

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Maßgeschneiderte Konzepte aus einer Hand

Bei uns erhältst du alles aus einer Hand. Aus diesem Grund liefern wir kein Stückwerk, sondern entwickeln maßgeschneiderte Konzepte, die das gesamte Lebens- und Wohnsystem Ihres Zuhauses berücksichtigen.

Energieeffizienz mit Qualitätsprodukten

Ob Energieeinsparverordnung EnEV, Umweltbewusstsein oder Heizkostenersparnis – unsere modernen, energieeffizienten Fenster und Türen sind in jeden Fall die richtige Entscheidung für eine nachhaltige Zukunft.

Immer vor Ort mit festen Ansprechpartnern

Wir stehen dir von Anfang an und auch lange nach Abschluss aller Arbeiten zur Seite. Wir sind für dich da, seit 65 Jahren und auch in Zukunft.